Aktualisierter Leitfaden "Das deutsche Abfallrecht 2002/2003"
Im Laufe des Jahres 2002 wurden nahezu alle Gesetze und Verordnungen mit
abfallrechtlichem Bezug, teilweise gleich mehrfach, geändert. Komplett neu erlassen wurden unter
anderem die seit langem erwartete Altholzverordnung sowie die Gewerbeabfallverordnung. Beide
Verordnungen geben wichtige Kriterien über die Getrennthaltung von Abfällen sowie die Einhaltung von
Verwertungsquoten vor.
Teilweise erheblich geändert wurden im Jahr 2002 die Nachweisverordnung, die
Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung, die Altfahrzeugverordnung, die Bioabfallverordnung,
die Transportgenehmigungsverordnung sowie die Verpackungsverordnung.
Um den in der Entsorgungsbranche tätigen Unternehmen eine praxisnahe Entscheidungshilfe an die
Hand zu geben, hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. einen
aktualisierten und ergänzten Leitfaden „Das deutsche Abfallrecht 2002/2003“ erstellt. Dieser
erläutert auf 240 Seiten die wesentlichen Änderungen im Abfallbereich und gibt die für den
Abfallbereich relevanten Gesetzes- und Verordnungstexte wieder.
Abgerundet wird das Werk durch zwei Abfallkataloge, die jeweils nach Abfallschlüsselnummern und
nach Abfallbezeichnungen sortiert sind. Diesem schließt sich ein Umsteigekatalog an, der dem Nutzer
den bisherigen Abfallbezeichnungen nach Europäischem Abfallkatalog (EAK) die jeweils
korrespondierenden Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) übersichtlich
gegenüberstellt.
Der Leitfaden „Das deutsche Abfallrecht 2002/2003“ kann für € 12,70 (zzgl.
Mwst. und Verpackungs-/Versandkosten) bezogen werden bei der BDF-Infoservice GmbH, Breitenbachstraße 1,
60487 Frankfurt/Main, Tel. 069/7919-0, Fax: 069/7919-227, e-mail: bdf-infoservice@bgl-ev.de
Frankfurt am Main, den 21. Oktober 2002
Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.